Die Schaukommission hat gemäß Wasserhaushaltsgesetz das Recht, Grundstücke zu betreten, Gewässer zu befahren und Anlagen zu kontrollieren. Eigentümer und Anlieger haben entlang der Gewässer die Wege für die Durchführung der Schau freizuhalten, sowie Vorsorge hinsichtlich des ungehinderten Betretens des Grundstückes zu gewährleisten. Hinweise oder Mängel an den Gewässern zweiter Ordnung können an die Schaubeauftragten der Schaubezirke, an die zuständige Gemeindeverwaltung oder schriftlich an den: Unterhaltungsverband Untere Ohre, Ramstedter Straße 26, 39326 Zielitz, gerichtet werden. Das teilte der Unterhaltungsverband Untere Ohre mit.