Die Gemeindeelternvertretung der Kindertagesstätten in der Gemeinde Niedere Börde ist die Vertretung der Erziehungsberechtigten der Kinder aller Kindertagesstätten der Gemeinde Niedere Börde.
Die Gemeindeelternvertretung der Gemeinde Niedere Börde ist nach dem Gesetz zur Förderung und Betreuung von Kindern (KiFöG) des Landes Sachsen-Anhalt (§ 19 Abs. 5) von der Gemeinde bei allen die Betreuung von Kindern betreffenden Fragen zu beteiligen. D.h. alle Gemeinderatsbeschlüsse die die Betreuung von Kindern betreffen, werden zuvor den Gemeindeelternvertretern vorgestellt und mit Ihnen diskutiert. Der Vorsitzende wird dann auch zu den Hauptausschuss- und Gemeinderatssitzungen eingeladen, auf denen diese Beschlüsse beraten werden, um die Meinung der Gemeindeelternvertretung darzulegen und den Hauptausschuss und Gemeinderat zu beraten.
Hierbei ist zu beachten, dass eine Zustimmung zu den Beschlüssen von der Gemeindeelternvertretung nicht erforderlich ist. Lediglich die Kuratorien der einzelnen KiTas müssen den Änderungen der Öffnungs- und Schließzeiten sowie Konzeptionsänderungen zustimmen.
Die Gemeindeelternvertretung wählt aus ihrer Mitte einen Vertreter und Stellvertreter in die Kreiselternvertretung für die Dauer von zwei Jahren. Die Kreiselternvertretung stellt wiederum einen beratenden Vertreter für den Jugendhilfeausschuss des Landkreises und einen Vertreter für die Landeselternvertretung.
v. l. n. r.:
Claudia Ribbe, Franziska Bockfeld,
Cathleen Bößenroth (Vorsitzende der Gemeindeelternvertretung), Vanessa Schade,
Karlo Hoyer, Vanadis Hoppe, Lisa Willecke
nicht abgebildet:
Paulin Fahrig, Sophie Paasche, Melanie Munkwitz, Jasmin Kersten, Monika Jordan