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Richtlinien und Antrag zur Projektförderung der Gemeinde Niedere Börde

Meldung aus Einheitsgemeinde Niedere Börde
Richtlinien und Antrag zur Projektförderung der Gemeinde Niedere Börde (Bild vergrößern)
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Im Rahmen der Haushaltsdiskussion zum Haushalt 2024 wurde der Vorschlag, durch den Ortsbürgermeister Dahlenwarslebens (Domink Richter) unterbreitet, Vereinen und Bürgern der Gemeinde die Möglichkeit zu geben eine finanzielle Unterstützung für ein Projekt in der Gemeinde zu erhalten.
Vor diesem Hintergrund hat die Verwaltung eine Richtlinie zur Projektförderung in der Gemeinde erarbeitet, die auf der Gemeinderatssitzung am 07.05.2024 einstimmig vom Gemeinderat beschlossen wurde.


Gefördert werden nach dieser Richtlinie Projekte und Vorhaben in folgenden Bereichen:

  • künstlerische, kulturelle und sonstige Projekte,

  • Projekte der Kinder und Jugendarbeit sowie Integrationsprojekte

  • Projekte im Bereich der Seniorenarbeit und Wohlfahrtspflege

  • Sportförderung


Zuwendungsempfänger sind natürliche Personen und Vereine und Organisatoren von Projekten, die einen räumlichen und fachlich-inhaltlichen Bezug zur Gemeinde Niedere Börde aufweisen und von regionaler oder überregionaler Bedeutung sind.  Die Förderung wird vorab in Form eines nichtrückzahlbaren Zuschusses gewährt.
Bis zu einem Zuschuss von 2.000 € entscheidet der Hauptverwaltungsbeamte über die Vergabe der Mittel. Darüber hinaus entscheidet der Hauptausschuss der Gemeinde. Deshalb muss der Fördermittelantrag spätestens vier Wochen vor Beginn der Maßnahme vollständig bei der Gemeinde eingereicht werden. Antragannehmende Stelle ist der Fachbereich Ordnung des Fachdienstes Bürgerdienste (E-Mail: ). Alle weiteren Regelungen kann der beiliegenden Richtlinie entnommen werden.


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Kontakt

Gemeinde Niedere Börde

Große Straße 9/10
39326 Niedere Börde

OT Groß Ammensleben

 

Telefon: +49 39202 88300
Fax: +49 39202 88388
E-Mail: