Domäne Groß Ammensleben - ehemaliger Klosterhof | zur StartseiteKirchturm und Uhr, Vahldorf | zur StartseiteErntezeit auch für Storch und Co/ Feld zwischen Klein Ammensleben und Gutenswegen höhe ehemalige Badeanstalt | zur StartseiteGersdorf umgeben von Hügeln aus der Eiszeit / Gersdorfer Kessel | zur StartseiteSamswegen Reitplatz | zur StartseiteHistorische Klosterkirche St. Peter und Paul - Groß Ammensleben | zur StartseiteGutenswegen Kirchenberg | zur StartseiteVahldorf im Hintergrund der "Kalimandscharo" | zur StartseiteJersleben | zur StartseiteDahlenwarsleben | zur StartseiteSamswegen | zur StartseiteDomäne Groß Ammensleben -  Infocenter im Vordergrund der ehemalige Fischteich des Klosters | zur StartseiteWinter in der Niederen Börde 2021 / Klein Ammensleben in Richtung Dahlenwarsleben / Gersdorf | zur StartseiteAm Mittellandkanal - Blick Richtung Meseberg und Samswegen | zur StartseiteArctium Lappa - Klette auf Blumenwiese bei Klein Ammensleben | zur StartseiteEs war einmal - der Ortskern von Klein Ammensleben verändert sich | zur StartseiteMeseberg | zur StartseiteEin Blick vom Bahnübergang Meitzendorf/Jersleben in Richtung Klein Ammensleben | zur StartseiteGroß Ammensleben Bahnhofstraße | zur StartseiteEin Blick auf Klein Ammensleben von S/O | zur StartseiteSonnenblumenfeld zwischen Groß Ammensleben und Gutenswegen | zur StartseiteDer Mittellandkanal in Richtung Vahldorfer Hafen | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Nehmen Sie Ihren Hund an die Leine – stören Sie nicht wildlebende Tiere – bleiben Sie auf den Wegen

Nehmen Sie Ihren Hund an die Leine – stören Sie nicht wildlebende Tiere – bleiben Sie auf den Wegen (Bild vergrößern)
0 Kommentare

Laut Gefahrenabwehrverordnung der Gemeinde Niedere Börde § 4 Tierhaltung Absatz (5) sind Hunde innerhalb der zusammenhängenden örtlichen Bebauung, im öffentlichen Bereich, in der Zeit von 6.00 –18.00 Uhr, an der Leine zu führen.

 

In der Brut- und Setzzeit, die in Sachsen-Anhalt am 1. März beginnt und am 15. Juli endet, gilt auch außerhalb geschlossener Ortschaften die Leinenpflicht. Diese ist enorm wichtig für die heimischen Wildtiere.
 

Auszug aus dem Landeswaldgesetz Sachsen-Anhalt § 28 Abs. 2 LWaldG:  
Es ist verboten, Hunde in der freien Landschaft einschließlich angrenzender öffentlicher Straßen unbeaufsichtigt laufen zu lassen. Hunde sind in der Zeit vom 1. März bis 15. Juli anzuleinen. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für Jagd-, Hüte-, Blinden-, Polizei- oder sonstige Diensthunde während ihres bestimmungsgemäßen Einsatzes. 
Die Regelungen des Landeswaldgesetzes sind gleichermaßen für den Wald und auch für den Bereich der offenen Landschaft, also zum Beispiel Felder und Wiesen, zutreffend. Hundehalterinnen und – halter, die sich nicht an die Anleinpflicht halten, begehen eine Ordnungswidrigkeit und müssen mit einem Bußgeld rechnen. 
Gleichzeitig bestimmt das Bundesjaggesetz, den Schutz des Wildbestandes insbesondere vor wildernden Hunden und Katzen. In Sachsen-Anhalt darf ein Jäger freilaufende Hunde erschießen, wenn er sich außerhalb des Einwirkungsbereichs des Halters befindet.


Kommentare


Kommentar schreiben

Formular ausfüllen und mitdiskutieren

Hiermit akzeptiere ich die Datenschutzerklärung.
Sicherheitsfrage*
  _____     ______    ______    ______  
 / ____||  /_   _//  /_____//  /_   _// 
/ //---`'   -| ||-   `____ `    -| ||-  
\ \\___     _| ||_   /___//     _| ||_  
 \_____||  /_____//  `__ `     /_____// 
  `----`   `-----`   /_//      `-----`  
                     `-`                
refresh

Mit * markierte Felder müssen ausgefüllt werden.


Kommentare (0)

Kontakt

Gemeinde Niedere Börde

Große Straße 9/10
39326 Niedere Börde

OT Groß Ammensleben

 

Telefon: +49 39202 88300
Fax: +49 39202 88388
E-Mail: