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15. SARS-CoV-2-EindV

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Die Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt wurde aktualisiert.

 

Die  Fünfzehnte Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt

(Fünfzehnte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung - 15. SARS-CoV-2-EindV) vom 23. November 2021 / zuletzt geändert durch die Dritte Verordnung

zur Änderung der Fünfzehnten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vom 20. Dezember 2021 erreichen Sie unter dem folgenden untenstehenden Link.

 


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