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Die neue Coronarechtslage in Sachsen-Anhalt / die Landesregierung hat am 9. November 2021 die 7. Änderungsverordnung zur 14. Eindämmungsverordnung beschlossen

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Die neue Rechtslage gilt bis einschließlich 17. Dezember 2021. Nach Angaben der Landesregierung wird die Lage zu Weihnachten und zum Jahreswechsel neu bewertet.

Die amtlichen Dokumente auf den Internetseiten des Landkreises Börde lesen:

Ausgefertigte Fassung / Siebte Verordnung zur Änderung der Vierzehnten Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus in Sachsen-Anhalt / Land Sachsen-Anhalt vom 9. November 2021 / die Verordnung ist in Kraft / Laufzeit bis einschließlich 17. Dezember / bitte klicken

 

Lesefassung im Änderungsmodus / Siebte Verordnung zur Änderung der Vierzehnten Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus in Sachsen-Anhalt / Land Sachsen-Anhalt vom 9. November 2021 / die Verordnung ist in Kraft / Laufzeit bis einschließlich 17. Dezember / bitte klicken

 

Bußgeldkatalog für Ordnungswidrigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz im Zusammenhang mit der Vierzehnten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung im Land Sachsen-Anhalt / Land Sachsen-Anhalt in der Fassung vom 9. November 2021 / (hier die aktuelle Lesefassung des Bußgeldkataloges) / die Verordnung mit Bußgeldkatalog ist in Kraft / Laufzeit bis einschließlich 17. Dezember 2021 / bitte klicken

Die neuen Regelungen in der Übersicht:

Die wesentlichen Neuregelungen sind in der Pressemitteilung der Staatskanzlei vom 09.11.2021 (Registratur: Magdeburg - 506/2021) zusammengefasst.

Die ganze Pressmitteilung Online auf den Seiten der Landesregierung lesen / bitte hier klicken

Der Inhalt der Meldung nach Schlagworten:

  • tägliche Testung für ungeimpfte Pflegekräfte
  • Schule
  • Mindestabstand
  • Weihnachtsmärkte
  • Testpflicht
  • Reisebusreisen
  •  

Landkreis Börde
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