Beschlossen und verkündet gilt die neue Verordnung bis zum 26. August 2021.
In einer Pressemitteilung der Landesregierung vom 2. August 2021 heißt es:
„Damit gelten die bekannten Hygiene- und Abstandsregelungen, zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes sowie zu den Testvoraussetzungen fort.“
Mit der neuen Verordnung wurden wenige Anpassungen vorgenommen. „Für Pflegeheime gibt es weitere Lockerungen: Die Kontaktempfehlung in den Einrichtungen entspricht nun der allgemeinen Kontaktempfehlung. Die Maskenpflicht für Besucher gilt nur noch auf den Gängen und nicht mehr auf Gemeinschaftsräumen am Sitzplatz. Im Bereich der Schulen wird die Möglichkeit zur Befreiung von der Präsenzpflicht entfallen.“
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