News-Ticker

  • Link zur Seite versenden
  • Ansicht zum Drucken öffnen
 

Kinderbetreuung laut Coronaeindämmungsverordnung

Meldung aus Einheitsgemeinde Niedere Börde
0 Kommentare

Gemäß der Änderung der 9. Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus in Sachsen-Anhalt sind die Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen und Horte geschlossen. Ab Montag, 21. Dezember 2020, gelten die Regeln wie zuletzt ab Ende Mai: Notbetreuung kann in Anspruch genommen werden, wenn Eltern in einem systemrelevanten Bereich beschäftigt sind. Eine Arbeitgeber-Bescheinigung ist dafür notwendig.

 

Das Formular finden Sie unten im entsprechenden Link unter "Weitere Infos"


Kommentare


Kommentar schreiben

Formular ausfüllen und mitdiskutieren

Mit * markierte Felder müssen ausgefüllt werden.

Datenschutz*:
Sicherheitsfrage*
  ______     ___     __   __     ___    
 /_   _//   / _ \\   \ \\/ //   / _ \\  
 `-| |,-   | / \ ||   \   //   | / \ || 
   | ||    | \_/ ||   / . \\   | \_/ || 
   |_||     \___//   /_//\_\\   \___//  
   `-`'     `---`    `-`  --`   `---`   
                                        
refresh

Kommentare (0)

Einstellungen für mehr Barrierefreiheit

Schrift

Schrift­größe

100%

Kontrast

Kontraste

Inhalts­einstellungen

Barrierefreiheits­erklärung