Kinderbetreuung laut Coronaeindämmungsverordnung

Meldung aus Einheitsgemeinde Niedere Börde
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Gemäß der Änderung der 9. Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus in Sachsen-Anhalt sind die Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen und Horte geschlossen. Ab Montag, 21. Dezember 2020, gelten die Regeln wie zuletzt ab Ende Mai: Notbetreuung kann in Anspruch genommen werden, wenn Eltern in einem systemrelevanten Bereich beschäftigt sind. Eine Arbeitgeber-Bescheinigung ist dafür notwendig.

 

Das Formular finden Sie unten im entsprechenden Link unter "Weitere Infos"


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