Neuer Erlass zur Notbetreuung in Kindertageseinrichtungen
Meldung aus Einheitsgemeinde Niedere BördeGemäß Erlass des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Integration vom 27. April 2020 dürfen sich nur noch eine nach dem Erlass begrenzte Anzahl von Kindern mit dem erforderlichen Fachpersonal in einem festgelegten Raum aufhalten. Dabei muss sichergestellt werden, dass sich immer dieselben Kinder und dieselben sie betreuenden Personen in klar definierten Räumlichkeiten aufhalten. Dem zu Folge erfolgt ab dem 29. April 2020 die Betreuung der Kinder in der Notbetreuung in von der Kita Leitung festgelegten Gruppen.
Wir weisen an dieser Stelle nochmals ausdrücklich darauf hin, dass die Kitas geschlossen sind und es sich hierbei nur um eine Notbetreuung handelt. Diese ist subsidiär. Das heißt, sie soll nur erfolgen, sofern eine private Betreuung insbesondere durch Familienangehörige oder die Ermöglichung von flexiblen Arbeitszeiten und Arbeitsgestaltungen (z.B. Homeoffice) nicht möglich ist. Vor diesem Hintergrund werden wir den Anspruch auf Notbetreuung ggf. in Einzelfällen noch einmal prüfen.
Um die Vorschriften aus dem Erlass innerhalb der Notbetreuung umsetzen zu können, werden die Eltern von den Kitas nochmals aufgefordert den Notbetreuungsbedarf konkret zu benennen (Tage und Uhrzeit) und diese auch nur an diesen Tagen zu nutzen, wenn keine private Betreuung möglich ist. Die Kinder können nur in der zuvor vereinbarten Zeit betreut werden.
Der Erlass stellt zudem noch einmal klar, dass nur Kinder in der Notbetreuung betreut werden, die frei von Erkältungssymptomen sind.
Um allen Eltern, die Anspruch auf eine Notbetreuung haben, auch diese Möglichkeit einzuräumen, bitten wir Sie, nur die zwingend notwendigen Betreuungszeiten in Anspruch zu nehmen.
Stefan Müller
Bürgermeister
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