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Verpflichtender Mund- und Nasenschutz auch in den kommunalen Einrichtungen

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Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Niedere Börde,

 

gemäß der Verordnung zur Änderung der 4. Verordnung vom 21. April 2020 besteht ab dem 23. April 2020 die Pflicht einen Mund- und Nasenschutz im Öffentlichen Personennahverkehr und bei Einkäufen in Geschäften zu tragen.

Im Rahmen unserer Fürsorgepflicht für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Verwaltung, den Kindertageseinrichtungen und den Grundschulen führen wir auch hier ab dem 23. April die Pflicht einen Mund- und Nasenschutz für Dritte ein, sofern sie unsere Häuser betreten. Betriebsfremden Dritten ist ein Zugang ohne entsprechenden Mund- und Nasenschutz untersagt.

Dem entsprechend bitte ich Sie den Anweisungen unserer Mitarbeiter Folge zu leisten und einen entsprechenden Schutz für Mund- und Nase zu tragen.

 

Stefan Müller

Bürgermeister

 


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Gemeinde Niedere Börde

Große Straße 9/10
39326 Niedere Börde

OT Groß Ammensleben

 

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