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Förderung der Kinder- und Jugendarbeit: Jetzt Antrag einreichen

Meldung aus Einheitsgemeinde Niedere Börde
Förderung der Kinder- und Jugendarbeit: Jetzt Antrag einreichen (Bild vergrößern)
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Die Gemeinde Niedere Börde unterstützt im Jahr 2026 die wertvolle Kinder- und Jugendarbeit der örtlichen Vereine. Für diesen Zweck stehen – vorbehaltlich der Bereitstellung der Haushaltsmittel – insgesamt 15.000 Euro zur Verfügung.

 

Antragsberechtigt sind Vereine, die ihren Sitz in der Gemeinde Niedere Börde haben oder hier regelmäßig tätig sind und mit wiederkehrenden Angeboten, insbesondere am Nachmittag oder an Wochenenden, aktive Kinder- und Jugendarbeit leisten.

 

Die Fördersumme wird zu gleichen Teilen auf alle fristgerecht eingegangenen und förderfähigen Anträge verteilt. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht.

 

Die Gemeindeverwaltung ruft alle förderberechtigten Vereine und Verantwortlichen dazu auf, die Möglichkeit der Förderung zu nutzen und ihren Antrag rechtzeitig einzureichen.

 

📅 Antragsfrist: 30. September 2026

📄 Hier geht es zum Antragsformular

 

Bei Fragen zur Förderung oder zum Antragsverfahren steht Ihnen die Gemeindeverwaltung Niedere Börde gern zur Verfügung.


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