Bei allen Hochbauten der Ortschaften und des Verwaltungsamtes die Wahrnehmung der Bauherrenfunktion
Entwurf, Bau und Abbruch von Hochbauten der Ortschaften
Werterhaltung kommunaler Gebäude
Verwaltung und Bewirtschaftung bautechnischer Anlagen der kommunalen Gebäude
Planung, Entwurf, Bau, Betrieb und Unterhaltung der betriebstechnischen Anlagen
Zusammenarbeit mit freiberuflichen Architekten und Ingenieuren
Bearbeitung von Bauanträgen
Baugenehmigungsverfahren in B-Plangebieten der Ortschaften
Beantragung von Fördermitteln