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Wahlen
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Bundestagswahlen 2025
Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, bezeichnet man auch als Auslandsdeutsche. Sie werden nicht von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen Auslandsdeutsche an Bundestagswahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis der zuständigen Gemeinde stellen.
Nur vorübergehend im Ausland?
Deutsche, die sich vorübergehend – zum Beispiel während eines längeren Urlaubs – im Ausland aufhalten und nach wie vor in Deutschland gemeldet sind, werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis ihrer Gemeinde eingetragen. Sie können ihr Wahlrecht durch Briefwahl ausüben.
Antragsformular
Dieses Antragsformular ist zu verwenden, wenn Sie nach Vollendung des 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland gelebt haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt.
Nach den Wahlen werden hier auch die Ergebnisse einsehbar sein.
Kommunalwahlen 2025
Der Termin zur Wahl der hauptamtlichen Bürgermeisterin/des hauptamtlichen Bürgermeisters in der Gemeinde Niedere Börde ist für Sonntag, den 16. März 2025 und eine eventuelle Stichwahl für Sonntag, den 30. März 2025 bekanntgegeben worden.
Die Wahlzeit für die Wahl der hauptamtlichen Bürgermeisterin/des hauptamtlichen Bürgermeisters dauert von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr.
Die entsprechende Stellenbeschreibung finden Sie in den folgenden Bekanntmachungen.
Bekanntmachungen
Bekanntmachung - Öffentliche Sitzung des Wahlausschusses am 09.01.2025
Aufforderung an die Parteien und Wählergruppen zur Einreichung von Vorschlägen
für die Benennung von Beisitzern im WahlausschussStellenausschreibung für die hauptamtliche Bürgermeisterin/
für den hauptamtlichen Bürgermeister in der Gemeinde Niedere Börde
In unserem Formulardepot finden Sie, im Bereich Wahlen, die entsprechenden Unterlagen zur Bewerbung.
Nach den Wahlen werden hier auch die Ergebnisse einsehbar sein.
Europa- und Kommunalwahlen 2024
Die Europa- und Kommunalwahlen am 09.06.2024 (gewählt wird in der Zeit von 8 bis 18 Uhr) sind wichtige demokratische Ereignisse, bei denen Bürgerinnen und Bürger über die Zusammensetzung des Europäischen Parlaments sowie über lokale politische Entscheidungsträger abstimmen können.
Bei den Europawahlen werden die Vertreter und Vertreterinnen für die EU-weite Gesetzgebung gewählt, während bei den Kommunalwahlen die politische Führungsebene auf lokaler Ebene bestimmt wird.
Es ist wichtig, an diesen Wahlen teilzunehmen, um Einfluss auf die politische Gestaltung in Europa und in den eigenen Gemeinden zu nehmen.
Auf dieser Seite erhalten Sie Informationen rund um den den Superwahlsonntag.
Nach den Wahlen werden hier auch die Ergebnisse einsehbar sein.
Zur Online-Beantragung eines Wahl-/Abstimmungsscheines klicken Sie bitte auf die nebenstehende Abbildung. Dort werden Sie auf die entsprechende Plattform weitergeleitet.
Bekanntmachungen
Wahlbekanntmachung Europawahl gemäß § 41 Europawahlordnung (EuWO)
Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis
und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Europäischen Parlament am 09.06.2024
Informationen
Ergebnisse
Hier wird am Wahlabend ein Link zu den Ergebnissen eingestellt