Informationen zur Grundsteuerreform
Mit dem Grundsteuer-Reformgesetz wird geregelt, dass zum 01.01.2022 alle Grundstücke im gesamten Bundesgebiet für Zwecke der Grundsteuer neu zu bewerten sind. Auf diesen Stichtag wird erstmalig der Grundsteuerwert festgestellt (sogenannte Hauptfeststellung). Dieser Grundsteuerwert löst 2025 den Einheitswert ab. Zum ersten Mal wird die auf den neuen Grundsteuerwerten basierende Grundsteuer ab dem 01.01.2025 zu zahlen sein. Bis dahin gelten die bisherigen Einheitswerte und Grundsteuermessbeträge weiter.
Für die Berechnung der neuen Grundsteuer müssen Eigentümer/ -innen ab 2025 für jedes Grundstück bzw. jeden Betrieb der Land- und Forstwirtschaft eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes abgeben. Bei Grundstücken, welche mit einem Erbbaurecht belastet sind, ist der Erbbauberechtigte erklärungspflichtig.
Die Aufforderung zur Abgabe der Erklärung wird durch öffentliche Bekanntmachungen (Pressemitteilungen, Internet u.ä.) durch das Bundesministerium der Finanzen erfolgen. Die Finanzverwaltung des Landes Sachsen-Anhalt wird keine Einzelaufforderungen versenden.
Allerdings ergeht im Nachgang zur öffentlichen Bekanntmachung ein Informationsschreiben mit weiteren wichtigen Hinweisen zum Ablauf.
Vorgesehen ist, dass die Erklärungen grundsätzlich elektronisch zu übermitteln sind. Die Einreichung kann ab dem 01.07.2022 erfolgen. Bis spätestens zum 31.10.2022 müssen die Erklärungen eingereicht sein. Das gilt auch, wenn Sie steuerlich beraten werden.
Für jedes Grundstück sind zunächst allgemeine Daten (Aktenzeichen, Lage, Gemarkung, Grundbuchblattnummer, Flur, Flurstück u.s.w.) erforderlich. Diese grundstücksbezogenen Angaben finden Sie u.a. in folgenden Unterlagen: Bauunterlagen, Teilungserklärungen, Grundbuchblatt, Kaufvertrag, Einheitswertbescheid.
Zusätzlich plant Sachsen-Anhalt ein internetbasiertes Auskunftsportal, das Sie bei den Angaben zum Grundstück unterstützen soll.
Mit der Steuer-Onlineplattform Elster können die Erklärungen kostenlos, sicher und bequem elektronisch abgegeben werden. Die benötigten Formulare zur Feststellung des Grundsteuerwertes werden dort rechtzeitig bereitgestellt.
Dafür wird ein Benutzerkonto benötigt. Sofern Sie noch kein solches Benutzerkonto besitzen, können Sie es bereits jetzt beantragen. Besitzen Sie bereits ein Konto z. B. zur Abgabe ihrer Steuererklärung, können sie das auch zur Einreichung der Feststellungserklärung benutzen. Falls ihnen eine elektronische Übermittlung nicht möglich ist, dürfen diese auch Angehörige im Sinne des § 15 Abgabenordnung übernehmen. Hier müssen keine zusätzlichen Registrierungen vorgenommen werden, die eigene Registrierung kann genutzt werden.
Mit diesem Link erhalten sie Weitere Informationen zur Gundsteuerreform: Informationsschreiben vom Finanzamt
Hotline zur Grundsteuerreform beim Finanzamt Haldensleben
Hotline Grundsteuerreform: 03904 482 490
Weitere Informationen für Grundstückseigentümer/-innen finden Sie unter:
https://mf.sachsen-anhalt.de/steuern/grundsteuer/informationen-fuer-grundstueckseigentuemer/
oder QR-Code:
Weitere Informationen zum ELSTER Portal und zur Abgabe der Erklärung finden Sie unter:
https://www.elster.de/eportal/infoseite/grundsteuerreform
oder QR-Code: