Kirchturm und Uhr, Vahldorf | zur StartseiteDer Mittellandkanal in Richtung Vahldorfer Hafen | zur StartseiteJersleben | zur StartseiteArctium Lappa - Klette auf Blumenwiese bei Klein Ammensleben | zur StartseiteSonnenblumenfeld zwischen Groß Ammensleben und Gutenswegen | zur StartseiteVahldorf im Hintergrund der "Kalimandscharo" | zur StartseiteDomäne Groß Ammensleben -  Infocenter im Vordergrund der ehemalige Fischteich des Klosters | zur StartseiteSamswegen Reitplatz | zur StartseiteDahlenwarsleben | zur StartseiteGersdorf umgeben von Hügeln aus der Eiszeit / Gersdorfer Kessel | zur StartseiteMeseberg | zur StartseiteGutenswegen Kirchenberg | zur StartseiteErntezeit auch für Storch und Co/ Feld zwischen Klein Ammensleben und Gutenswegen höhe ehemalige Badeanstalt | zur StartseiteEin Blick vom Bahnübergang Meitzendorf/Jersleben in Richtung Klein Ammensleben | zur StartseiteWinter in der Niederen Börde 2021 / Klein Ammensleben in Richtung Dahlenwarsleben / Gersdorf | zur StartseiteSamswegen | zur StartseiteEs war einmal - der Ortskern von Klein Ammensleben verändert sich | zur StartseiteHistorische Klosterkirche St. Peter und Paul - Groß Ammensleben | zur StartseiteDomäne Groß Ammensleben - ehemaliger Klosterhof | zur StartseiteAm Mittellandkanal - Blick Richtung Meseberg und Samswegen | zur StartseiteGroß Ammensleben Bahnhofstraße | zur StartseiteEin Blick auf Klein Ammensleben von S/O | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

An-/Abmeldung

Anspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz in der Gemeinde Niedere Börde haben alle im Einwohnermeldeamt der Gemeinde erfassten Kinder im Betreuungsalter, deren erziehungsberechtigte Eltern einen Hauptwohnsitz in der Niederen Börde haben.

 

Die Betreuung von Kindern aus anderen Kommunen ist nur auf Grundlage einer erforderlichen Verwaltungsvereinbarung zwischen der anderen Kommune und er Gemeinde Niedere Börde möglich. Hauptvoraussetzung ist, dass in den Kitas der Niederen Börde freie Betreuungsplätze zur Verfügung stehen.

 

Sofern freie Platzkapazitäten vorhanden sind, besteht auch die Möglichkeit für maximal 30 Betreuungstage im Jahr Kinder aufzunehmen, die nur über einen bestimmte Zeitraum die KiTa besuchen (Gastkinder).

 

Die Verwaltung ist bemüht, Kinder in einer KiTa nah dem Wohnort unterzubringen, ein Anspruch auf eine Betreuung im Wohnort besteht aber nicht. Deshalb bitten wir Sie bei Ihrer Anmeldung immer auch eine Ausweicheinrichtung anzugeben.

 

Selbstverständlich haben Sie auch vor der Anmeldung die Möglichkeit, sich vor Ort ein Bild von der Einrichtung zu machen. Bitte rufen Sie in der Einrichtung an und vereinbaren einen Termin. Die Leiterin / der Leiter führt Sie gern durch die Einrichtung und informiert Sie über das Konzept der Einrichtung

Wie erfolgt die Anmeldung?

Sie haben die Möglichkeit den Aufnahmeantrag direkt in Ihrer Wunscheinrichtung oder in der Gemeindeverwaltung bei den Kolleginnen der Sozialverwaltung abzugeben.

Die Anmeldung für einen Krippen- bzw. Kindergartenplatz kann umgehend nach der Geburt des Kindes erfolgen. Bei der Anmeldung vor der Geburt des Kindes tragen Sie bitte den Vornamen und das Geburtsdatum wie folgt ein:

  • Vorname „N.N.“

  • Geburtsdatum den „voraussichtlicher Geburtstermin: …“

 

Sobald das Kind geboren wurde, ist die Veraltung formlos, schriftlich als Anlage zum vorliegenden Antrag über den Vornamen und das Geburtsdatum zu informieren.

Grundsätzlich erfolgt die Platzvergabe unter Berücksichtigung folgender Kriterien:

  • Geburtsdatum des Kindes

  • gewünschtes Aufnahmedatum

  • Geschwister

 

Spätestens drei Monate vor dem gewünschten Aufnahmedatum erhalten sie ein Informationsschreiben zu welchem Zeitpunkt und in welcher KiTa wir Ihnen einen Platz anbieten können. Sobald das endgültige Aufnahmedatum und die Kita mit Ihnen abgestimmt sind, erhalten Sie spätestens 6 Wochen vor Betreuungsbeginn den Betreuungsvertrag und den Kostenbescheid von der Gemeindeverwaltung zugeschickt. Bei nicht Vorhandensein freier Plätze wird das angemeldete Kind auf eine Warteliste gesetzt und schnellstmöglich ein Platz angeboten.

 

Anmeldungen zum Hort (Aufnahmeantrag Hort) sind schriftlich spätestens zum Ende des Schuljahres für das kommende Schuljahr abzugeben.

 

Für die Ferienbetreuung im Hort ist ein zusätzlicher Aufnahmeantrag für die Ferienbetreuung zu stellen. Diesen erhalten die Eltern über die Hort-Einrichtung. Für Schulkinder, die ausschließlich eine Ferienbetreuung in Anspruch nehmen, wird eine Pauschale pro Woche erhoben (siehe Kostenbeitrag).


Für die Betreuung von Kindern, die bereits den Hort besuchen, wird in den Ferien ein zusätzlicher Betrag erhoben. Diese Kinder erhalten über die Einrichtung einen vereinfachten Aufnahmeantrag zur Ferienbetreuung.

Bei Aufnahme in eine Tagespflegestelle ist ein Betreuungsvertrag zwischen den Personensorgeberechtigten, der Tagespflegestelle und der Gemeinde abzuschließen. Die Antragsstellung erfolgt direkt bei der Tagespflegestelle. Diese setzt den Betreuungsvertrag auf. Auf Grundlage des Vertrages, der bei der Gemeindeverwaltung einzureichen ist, erfolgt dann die Erstellung des Bescheides durch die Gemeindeverwaltung.

Wie erfolgt die Abmeldung?

Die Abmeldung hat schriftlich (siehe Formular Abmeldung) bei der Gemeindeverwaltung zu erfolgen und ist zum letzten Tag des Monats unter Einhaltung einer Frist von zwei Monaten zulässig. In besonders zu begründenden Ausnahmefällen kann der Träger abweichenden Terminen zustimmen.

Kontakt

Gemeinde Niedere Börde

Große Straße 9/10
39326 Niedere Börde

OT Groß Ammensleben

 

Telefon: +49 39202 88300
Fax: +49 39202 88388
E-Mail: