Härtefallhilfen Brennstoffe für Privathaushalte - Informationsangebot
Kurzfassung:
Private Haushalte aus Sachsen-Anhalt, die mit nicht leitungsgebundenen Energieträgern (Heizöl, Holzpellets oder Flüssiggas) heizen und 2022 von besonders starken Preissteigerungen betroffen waren, können seit 04. Mai 2023 die entsprechenden Härtefallhilfen des Bundes beantragen. Das MWU bietet hierzu Informationsangebote an.
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt (MWU) hat uns mitgeteilt, dass die Härtefallhilfen für private Haushalte, die nicht leitungsgebundene Energieträger wie Heizöl oder Pellets nutzen und 2022 von besonders starken Preissteigerungen betroffen waren, ab sofort auf der Antragsplattform des Bundes beantragt werden können.
Hierfür stehen folgende Informationsangebote zur Verfügung:
- Antragsportal mit Antragsrechner:
https://serviceportal.hamburg.de/HamburgGateway/Service/Entry?id=HEIZKOSTEN
- Hotline der Investitionsbank (Bewilligungsstelle):
08005600757
- Informationen der Investitionsbank:
https://www.ib-sachsen-anhalt.de/privat-personen/wohnen-vermieten/energie-haertefallhilfen-privathaushalte
- Informationen des Bundes:
https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Artikel/Energie/haertefallhilfen.html
- Merkblatt für Vermieter:
https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/MO/Merkblaetter/merkblatt-haertefallhilfen-privathaushalte-energiekosten.pdf?__blob=publicationFile&v=4
Es gibt grundsätzlich keine Papieranträge. Die Antragstellung soll elektronisch erfolgen, um eine schnelle Bearbeitung zu gewährleisten. Das elektronische System vermeidet Fehler und Falschangaben und somit kann die Antragsprüfung und die Bewilligung zügig erfolgen. Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt kann als zuständige Bewilligungsstelle im Ausnahmefall auch schriftliche Anträge zulassen – sofern Antragsberechtigung vorliegt. Fragen hierzu beantwortet die Investitionsbank.