Winter in der Niederen Börde 2021 / Klein Ammensleben in Richtung Dahlenwarsleben / Gersdorf | zur StartseiteEin Blick auf Klein Ammensleben von S/O | zur StartseiteSamswegen Reitplatz | zur StartseiteDomäne Groß Ammensleben - ehemaliger Klosterhof | zur StartseiteEs war einmal - der Ortskern von Klein Ammensleben verändert sich | zur StartseiteJersleben | zur StartseiteSonnenblumenfeld zwischen Groß Ammensleben und Gutenswegen | zur StartseiteGroß Ammensleben Bahnhofstraße | zur StartseiteMeseberg | zur StartseiteArctium Lappa - Klette auf Blumenwiese bei Klein Ammensleben | zur StartseiteGersdorf umgeben von Hügeln aus der Eiszeit / Gersdorfer Kessel | zur StartseiteDer Mittellandkanal in Richtung Vahldorfer Hafen | zur StartseiteDahlenwarsleben | zur StartseiteSamswegen | zur StartseiteGutenswegen Kirchenberg | zur StartseiteVahldorf im Hintergrund der "Kalimandscharo" | zur StartseiteEin Blick vom Bahnübergang Meitzendorf/Jersleben in Richtung Klein Ammensleben | zur StartseiteHistorische Klosterkirche St. Peter und Paul - Groß Ammensleben | zur StartseiteErntezeit auch für Storch und Co/ Feld zwischen Klein Ammensleben und Gutenswegen höhe ehemalige Badeanstalt | zur StartseiteDomäne Groß Ammensleben -  Infocenter im Vordergrund der ehemalige Fischteich des Klosters | zur StartseiteAm Mittellandkanal - Blick Richtung Meseberg und Samswegen | zur StartseiteKirchturm und Uhr, Vahldorf | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Die Grundsteuer wird reformiert! Neue Anlagen!

Meldung aus Einheitsgemeinde Niedere Börde
Link zur Info Grundsteuerreform (Bild vergrößern)
0 Kommentare

Bisher wird die Grundsteuer durch die Finanzbehörden anhand von Einheitswerten berechnet. Diese Werte stammen für die alten Bundesländer aus dem Jahr 1964 und für die neuen Bundesländer aus dem Jahr 1935. Die tatsächliche Wertentwicklung eines Grundstücks wird durch diese alten Werte nicht widergespiegelt und gleichartige Grundstücke unterschiedlich behandelt. Deshalb hat das Bundesverfassungsgericht die bisherige Berechnungsmethode für verfassungswidrig erklärt.

 

Für die Berechnung der neuen Grundsteuer müssen Eigentümer/ -innen für jedes Grundstück bzw. jeden Betrieb der Land- und Forstwirtschaft eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes abgeben.

Der neue Grundsteuerwert löst dann 2025 den Einheitswert ab.

 

Wie diese Umstellung von statten geht und was Sie dabei beachten müssen erfahren Sie hier:

 

Neu:

Anlage 1 - Plakat Grundsteuer 2022

Anlage 2 - Klickanleitung "Erstellung Grundsteuererklärung"

Anlage 3 - Checkliste Grundsteuererklärung

 


Kommentare


Kommentar schreiben

Formular ausfüllen und mitdiskutieren

Hiermit akzeptiere ich die Datenschutzerklärung.
Sicherheitsfrage*
           _    _      _____   __   __  
    ___   | || | ||   / ___//  \ \\/ // 
   /   || | || | ||   \___ \\   \ ` //  
  | [] || | \\_/ ||   /    //    | ||   
   \__ ||  \____//   /____//     |_||   
    -|_||   `---`   `-----`      `-`'   
     `-`                                
refresh

Mit * markierte Felder müssen ausgefüllt werden.


Kommentare (0)

Kontakt

Gemeinde Niedere Börde

Große Straße 9/10
39326 Niedere Börde

OT Groß Ammensleben

 

Telefon:  +49 39202 88300
Fax:  +49 39202 88388
E-Mail: