Die Regelungsinhalte sind mit der zweiten Änderung der 15. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt festgeschrieben. Darüber informiert das Land Sachsen-Anhalt auch per Pressemitteilung vom 4. Dezember 2021 (siehe Meldung vom 06.12.2021auf dieser Internetseite).
Hier die dazugehörigen Dokumente der 2. Änderung der 15. Corona-Eindämmungsverordnung vom 4. Dezember 2021: