News-Ticker

  • Link zur Seite versenden
  • Ansicht zum Drucken öffnen
 

Kinderbetreuung laut Coronaeindämmungsverordnung

Meldung aus Einheitsgemeinde Niedere Börde
0 Kommentare

Gemäß der Änderung der 9. Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus in Sachsen-Anhalt sind die Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen und Horte geschlossen. Ab Montag, 21. Dezember 2020, gelten die Regeln wie zuletzt ab Ende Mai: Notbetreuung kann in Anspruch genommen werden, wenn Eltern in einem systemrelevanten Bereich beschäftigt sind. Eine Arbeitgeber-Bescheinigung ist dafür notwendig.

 

Das Formular finden Sie unten im entsprechenden Link unter "Weitere Infos"


Kommentare


Kommentar schreiben

Formular ausfüllen und mitdiskutieren

Mit * markierte Felder müssen ausgefüllt werden.

Datenschutz*:
Sicherheitsfrage*
  _  __    _____     ______   __   __  
 | |/ //  |  ___||  /_   _//  \ \\/ // 
 | ' //   | ||__    `-| |,-    \ ` //  
 | . \\   | ||__      | ||      | ||   
 |_|\_\\  |_____||    |_||      |_||   
 `-` --`  `-----`     `-`'      `-`'   
                                       
refresh

Kommentare (0)

Einstellungen für mehr Barrierefreiheit

Schrift

Schrift­größe

100%

Kontrast

Kontraste

Inhalts­einstellungen

Barrierefreiheits­erklärung