News-Ticker

  • Link zur Seite versenden
  • Ansicht zum Drucken öffnen
 

Kinderbetreuung laut Coronaeindämmungsverordnung

Meldung aus Einheitsgemeinde Niedere Börde
0 Kommentare

Gemäß der Änderung der 9. Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus in Sachsen-Anhalt sind die Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen und Horte geschlossen. Ab Montag, 21. Dezember 2020, gelten die Regeln wie zuletzt ab Ende Mai: Notbetreuung kann in Anspruch genommen werden, wenn Eltern in einem systemrelevanten Bereich beschäftigt sind. Eine Arbeitgeber-Bescheinigung ist dafür notwendig.

 

Das Formular finden Sie unten im entsprechenden Link unter "Weitere Infos"


Kommentare


Kommentar schreiben

Formular ausfüllen und mitdiskutieren

Mit * markierte Felder müssen ausgefüllt werden.

Datenschutz*:
Sicherheitsfrage*
 _    _     _____    _____       ___    
| || | ||  |  ___|| |  __ \\    / _ \\  
| || | ||  | ||__   | |  \ ||  / //\ \\ 
| \\_/ ||  | ||__   | |__/ || |  ___  ||
 \____//   |_____|| |_____//  |_||  |_||
  `---`    `-----`   -----`   `-`   `-` 
                                        
refresh

Kommentare (0)

Einstellungen für mehr Barrierefreiheit

Schrift

Schrift­größe

100%

Kontrast

Kontraste

Inhalts­einstellungen

Barrierefreiheits­erklärung