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Förderung der Kinder- und Jugendarbeit in den örtlichen Vereinen

Willkommen auf der Antragsseite zum Thema Förderung der Kinder- und Jugendarbeit in den örtlichen Vereinen.

 

Förderberechtigt sind nur Vereine, die in der Gemeinde Niedere Börde ihren Sitz haben oder dort regelmäßig tätig sind und eigenständig eine regelmäßige Kinder- und Jugendarbeit durch wiederkehrende Angebote für Kinder und Jugendliche, insbesondere am Nachmittag oder an Wochenenden, leisten.

 

Förderanträge der berechtigten Vereine sind bis zum 30.09.2026 bei der Gemeinde einzureichen.

Die Förderung erfolgt vorbehaltlich der Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel in Höhe von 15.000 € im Haushaltsjahr 2026; der Gesamtbetrag wird zu gleichen Teilen auf alle fristgerecht eingegangenen und förderfähigen Anträge verteilt.

 

Die Förderung erfolgt als freiwillige Leistung der Gemeinde im Rahmen der im Haushalt verfügbaren Mittel; ein Rechtsanspruch auf Gewährung besteht nicht.

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