Das Aufstallungsgebot für Geflügel im Landkreis Börde endet am 3. Mai 2021
Meldung aus Einheitsgemeinde Niedere BördeZum Schutz vor der Geflügelpest (aviäre Influenza) hatte der Landkreis Börde verfügt, dass Geflügel in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung zu halten ist. Aufgrund der aktuellen Risikoanalyse wird das bisher geltende Aufstallungsgebot mit Wirkung am 3. Mai 2021 aufgehoben.
Die dazugehörige Bekanntmachung wird im Amtsblatt für den Landkreis Börde, im Generalanzeiger, am 2. Mai 2021, veröffentlicht.
In der Begründung zur Aufhebung der Verfügung heißt es: „Aufgrund einer erneuten Risikoeinschätzung durch das Amt für Gesundheit und Verbraucherschutz des Landkreises Börde wird die tiergesundheitsrechtliche Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Aviäre Influenza (Geflügelpest) vom 16.12.2020, in der geänderten Fassung vom 10.03.2021, aufgehoben.
Die Maßnahme war angeordnet, da bisher die Gefahr des Eintrags der Geflügelpest in den Landkreis Börde, zum Beispiel durch ziehende Wildvögel, durch das Friedrich-Löffler-Institut als „hoch“ eingeschätzt wurde.
Da es immer ein gewisses Restrisiko gibt empfiehlt Rüdiger Mages, Leiter des Amtes für Gesundheit und Verbraucherschutz des Landkreises Börde, die bisherigen Biosicherungsmaßnahmen auch über den 3. Mai 2021 hinaus beizubehalten.
Hintergrund:
Bei der aviären Influenza handelt es sich um eine ansteckende und anzeigepflichtige Viruserkrankung des Geflügels und anderer Vogelarten, die schnell epidemische Ausmaße annehmen und damit Tierverluste und große wirtschaftliche Schäden zur Folge haben kann.
Zur Aufhebungsverfügung / bitte klicken
Kontakt:
Landkreis Börde
Bornsche Straße 2
39340 Haldensleben
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