Bürgerbüro
Übergeordnete Einheit: Fachdienst Bürgerdienste
Aufgaben und weitere Informationen:
An- und Abmeldungen
Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.
Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde abzumelden.
Führungszeugnis
Das Einwohnermeldeamt nimmt Anträge von Privatpersonen auf Erteilung eines Führungszeugnisses, sowie von Privatpersonen und Firmen auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister entgegen. Diese werden vom Bundesamt für Justiz in Bonn bearbeitet. Diese Anträge sind kostenpflichtig.
Für erweiterte Führungszeugnisse wird ein Antrag der abfordernden Stelle benötigt.
Personalausweis
Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet, einen Ausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Feststellung von Personalien berechtigten Behörde vorzulegen.
Ein Personalausweis wird auf Antrag ausgestellt. Dieser Antrag ist kostenpflichtig. Der Antragsteller muss persönlich erscheinen.
Machen Ausweisbewerber glaubhaft, dass sie sofort einen Ausweis benötigen, so ist ihnen ein vorläufiger Personalausweis auszustellen. Dieser kann jedoch höchstens für die Dauer von 3 Monaten ausgestellt werden.
Auch für jüngere Kinder kann auf Wunsch ein Personalausweis beantragt werden, es besteht aber keine Pflicht.
Zur Beantragung ist eine Geburts- oder Eheurkunde mitzubringen, sofern diese dem Einwohnermeldeamt noch nicht vorlag. Ein analoges Passbild ist nicht mehr zulässig. Seit dem 01.05.2025 gilt das digitale Passbild. Das heißt, entweder lassen Sie das Foto im Bürgerbüro machen oder Sie gehen zum Fotografen bzw. zur Drogerie „dm“, dort gibt es einen QR-Code, welcher mitgebracht werden muss.
Reisepass
Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die über eine Auslandsgrenze aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes ausreisen oder in ihn einreisen, sind verpflichtet, einen gültigen Pass mitzuführen.
Ein Reisepass wird auf Antrag ausgestellt. Dieser Antrag ist kostenpflichtig. Der Antragsteller muss persönlich erscheinen.
Auch für jüngere Kinder kann auf Wunsch ein Reisepass beantragt werden, es besteht aber keine Pflicht.
Zur Beantragung ist eine Geburts- oder Eheurkunde mitzubringen, sofern diese dem Einwohnermeldeamt noch nicht vorlag. Ein analoges Passbild ist nicht mehr zulässig. Seit dem 01.05.2025 gilt das digitale Passbild. Das heißt, entweder lassen Sie das Foto im Bürgerbüro machen oder Sie gehen zum Fotografen bzw. zur Drogerie „dm“, dort gibt es einen QR-Code, welcher mitgebracht werden muss.
Ausweisdokumente für Kinder
Kinderreisepässe gibt es nicht mehr. Es besteht nun die Möglichkeit, einen Personalausweis oder einen Reisepass für Kinder auszustellen. Die Dokumente sind jeweils 6 Jahre gültig.
Die Ausstellung eines Dokumentes für Kinder bedarf der Beantragung beider Elternteile, wenn ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht. Die Antragstellung kann auch durch einen Elternteil erfolgen, wenn die Zustimmung des anderen Elternteils schriftlich mitgebracht oder ein Nachweis über das alleinige Sorgerecht vorgelegt wird.
Zur Beantragung ist eine Geburtsurkunde mitzubringen, sofern diese dem Einwohnermeldeamt noch nicht vorlag. Ein analoges Passbild ist nicht mehr zulässig. Seit dem 01.05.2025 gilt das digitale Passbild. Das heißt, entweder lassen Sie das Foto im Bürgerbüro machen oder Sie gehen zum Fotografen bzw. zur Drogerie „dm“, dort gibt es einen QR-Code, welcher mitgebracht werden muss.
Kinder sollten zur Beantragung stets mit vor Ort sein, da die Aufnahme der Fingerabdrücke ab dem 6. Lebensjahr und eine Unterschrift ab dem 10. Lebensjahr erforderlich sind.
Geburtenbuch
Im Geburtenbuch werden alle in der Gemeinde (Ortsteile der Gemeinde Niedere Börde) geborenen Kinder beurkundet. Die Kinder, die in einem Krankenhaus geboren sind, werden vom dem Standesamt beurkundet, welches für das Krankenhaus zuständig ist. Das Geburtskrankenhaus ist nach dem Personenstandsgesetz anzeigepflichtig beim zuständigen Standesamt.
Eheschließung
Heiratswillige müssen die Eheschließung rechtzeitig, max. aber 6 Monate vor dem Trauungstermin, im Standesamt anmelden.
Beide Partner sollen persönlich erscheinen. In bestimmten Ausnahmefällen kann eine Vollmacht des Partners vorgelegt werden.
Welche Unterlagen zur Anmeldung mitzubringen sind erfragen sie bitte in einem persönlichen Gespräch mit der/dem Standesbeamtin/Standesbeamten, da diese je nach Lebenslage sehr unterschiedlich sein können.
Sterbebuch
Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich er gestorben ist, spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden.
Im Normalfall erledigt ein von den Angehörigen beauftragtes Beerdigungsinstitut die Formalitäten.
Beurkundungsstelle
Das Standesamt verfügt über alle Geburts-, Heirats- und Sterbebücher für die Personen, die zum Zeitpunkt der Beurkundung zum Standesamtsbereich Groß Ammensleben bzw. zum Standesamt der Mitgliedsgemeinde gehörten.
Die heutigen Ortsteile des Standesamtsbereiches unserer Gemeinde gehörten zu verschiedenen Zeiten zu verschiedenen Standesamtsbereichen.
Z.B. gehörten Samswegen und Jersleben mehrere Jahre zum Standesamt Wolmirstedt.
Untersuchungsberechtigungsscheine
Für die Erstuntersuchung nach Jugendarbeitsschutzgesetz erhält man vom Einwohnermeldeamt, in dessen Bereich die zu untersuchenden Person wohnt, einen Erhebungsbogen nach dem Muster der Anlage 1.
Für eine Nachuntersuchung muss man erneut beim Einwohnermeldeamt vorstellig werden und erhält einen Erhebungsbogen nach dem Muster der Anlage 1a.
Die Beantragung hat durch mindestens einen sorgeberechtigten Elternteil persönlich vor Ort zu erfolgen. Das Kind sollte dazu ebenfalls anwesend sein.
Mitarbeiter
Sachbereich Bürgerbüro
039202 88 403
039202 88 404