News-Ticker
- Wintersemester 25/26 | 14 zusätzliche Studienplätze außerhalb des NC
- Information über den Erhalt des Planfeststellungsbeschlusses für Abschnitt A1 des Gleichstromvorhabens SuedOstLink (Bundesbedarfsplangesetz-Vorhaben Nr. 5 u. 5a) und die weiteren Baumaßnahmen
- Werbeflächen an der B71 in Dahlenwarsleben – Ihre Chance zur regionalen Sichtbarkeit!
- Informationen zur Durchführung von Kartierungsarbeiten gemäß § 44 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) für das Projekt SuedOstLink+ (Vorhaben 5a BBPlG)
- Wintersemester 25/26 | 14 zusätzliche Studienplätze außerhalb des NC
- Information über den Erhalt des Planfeststellungsbeschlusses für Abschnitt A1 des Gleichstromvorhabens SuedOstLink (Bundesbedarfsplangesetz-Vorhaben Nr. 5 u. 5a) und die weiteren Baumaßnahmen
- Werbeflächen an der B71 in Dahlenwarsleben – Ihre Chance zur regionalen Sichtbarkeit!
- Informationen zur Durchführung von Kartierungsarbeiten gemäß § 44 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) für das Projekt SuedOstLink+ (Vorhaben 5a BBPlG)
- Wintersemester 25/26 | 14 zusätzliche Studienplätze außerhalb des NC
- Information über den Erhalt des Planfeststellungsbeschlusses für Abschnitt A1 des Gleichstromvorhabens SuedOstLink (Bundesbedarfsplangesetz-Vorhaben Nr. 5 u. 5a) und die weiteren Baumaßnahmen
- Werbeflächen an der B71 in Dahlenwarsleben – Ihre Chance zur regionalen Sichtbarkeit!
- Informationen zur Durchführung von Kartierungsarbeiten gemäß § 44 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) für das Projekt SuedOstLink+ (Vorhaben 5a BBPlG)
Förderaufruf: Lieferung auf der letzten Meile
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir möchten über die Veröffentlichung des Förderaufrufs „Lieferung auf der letzten Meile – Lastenräder und andere umweltfreundliche Kleinstfahrzeuge“ informieren.
Gefördert werden Lastenräder einschließlich Lastenpedelecs und andere umweltfreundliche Kleinstfahrzeuge, welche die dem Förderaufruf zu entnehmenden Voraussetzungen erfüllen. Nicht gefördert werden Kraftfahrzeuge aller Art unabhängig von der Antriebsform!
Der Fördersatz beträgt bis zu 60% der zuwendungsfähigen Ausgaben bei Unternehmen einschließlich Eigenbetrieben, Stiftungen, (Zweck-)Verbänden, Vereinen und Gesellschaften der Kommunen sowie Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts, öffentlichen und privaten Einrichtungen. Bei Kommunen beträgt der Fördersatz bis zu 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Anträge können im Zeitraum von 2024- 2026 jeweils in der Zeit vom 15.03. – 31.03. und vom 15.09. – 30.09. im Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Referat 307, Ernst-Kamieth-Str. 2, 06112 Halle (Saale) eingereicht werden. Bitte beachten Sie, dass nur vollständige Anträge berücksichtigt werden können, die innerhalb der Frist per Post eingehen.
Weitere Informationen zu den Fristen zur Antragstellung sowie die Fördervoraussetzungen und Antragsunterlagen finden Sie auf der Internetseite:
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