Jetzt online Briefwahlunterlagen beantragen

Meldung aus Einheitsgemeinde Niedere Börde
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In Sachsen-Anhalt findet am 6. Juni die Landtagswahl statt.

Wie üblich kann auch per Brief abgestimmt werden.

Nutzen Sie die Möglichkeit die Briefwahlunterlagen online anzufordern.

 

Die Wahl per Post kann ohne Angabe von Gründen genutzt werden. Um die Briefwahl zu beantragen, gibt es zwei Möglichkeiten:

 

 

  1. Der Antrag wird mittels Vordruck auf der Wahlbenachrichtigung gestellt. Diese wird allen Wahlberechtigen rund drei Wochen vor der Wahl per Post zugeschickt. Der ausgefüllte Antrag muss an die vorgemerkte Adresse des Bürgeramts geschickt werden, welches die Briefwahlunterlagen anschließend zuschickt.
  2. Der Antrag auf Briefwahl wird direkt bei der zuständigen Gemeinde gestellt. Das geht persönlich, per Post, E-Mail, Fax oder online. Auf dem Antrag müssen vollständige Angaben zum Familien- und Vornamen, Anschrift und Geburtsdatum gemacht werden. Für gewöhnlich ist die Antragstellung ab circa sechs Wochen vor der Wahl möglich. Wer seinen Antrag persönlich stellt, kann seine Stimme in der Regel auch direkt vor Ort abgeben. Der Antrag kann auch stellvertretend gestellt werden, in diesem Fall ist eine schriftliche Vollmacht nötig.
  3. Briefwahl: Welche Fristen müssen beachtet werden?

    Die Frist für den Antrag auf Briefwahl endet für gewöhnlich am Freitag vor der Wahl. Da in Sachsen-Anhalt in diesem Jahr am 6. Juni gewählt wird, wäre dies also Freitag, der 4. Juni. In besonderen Ausnahmefällen, etwa einer plötzlichen Erkrankung, ist die Antragstellung auch noch bis 15 Uhr am Wahltag – mit einem Attest – möglich.

    Die Frist für den Eingang des Wahlscheins im zuständigen Wahlamt ist am Wahltag (6. Juni 2021) um 18 Uhr. Wer sichergehen möchte, dass seine Unterlagen auf dem Postweg rechtzeitig ankommen, sollte den vollständigen Wahlbrief spätestens am Mittwoch, 2. Juni bei der Post abgeben oder in den Briefkasten werfen.


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