Groß Ammensleben Bahnhofstraße | zur StartseiteEs war einmal - der Ortskern von Klein Ammensleben verändert sich | zur StartseiteHistorische Klosterkirche St. Peter und Paul - Groß Ammensleben | zur StartseiteArctium Lappa - Klette auf Blumenwiese bei Klein Ammensleben | zur StartseiteEin Blick vom Bahnübergang Meitzendorf/Jersleben in Richtung Klein Ammensleben | zur StartseiteMeseberg | zur StartseiteSamswegen | zur StartseiteVahldorf im Hintergrund der "Kalimandscharo" | zur StartseiteSonnenblumenfeld zwischen Groß Ammensleben und Gutenswegen | zur StartseiteDahlenwarsleben | zur StartseiteEin Blick auf Klein Ammensleben von S/O | zur StartseiteDomäne Groß Ammensleben - ehemaliger Klosterhof | zur StartseiteAm Mittellandkanal - Blick Richtung Meseberg und Samswegen | zur StartseiteKirchturm und Uhr, Vahldorf | zur StartseiteDomäne Groß Ammensleben -  Infocenter im Vordergrund der ehemalige Fischteich des Klosters | zur StartseiteJersleben | zur StartseiteDer Mittellandkanal in Richtung Vahldorfer Hafen | zur StartseiteGutenswegen Kirchenberg | zur StartseiteWinter in der Niederen Börde 2021 / Klein Ammensleben in Richtung Dahlenwarsleben / Gersdorf | zur StartseiteGersdorf umgeben von Hügeln aus der Eiszeit / Gersdorfer Kessel | zur StartseiteErntezeit auch für Storch und Co/ Feld zwischen Klein Ammensleben und Gutenswegen höhe ehemalige Badeanstalt | zur StartseiteSamswegen Reitplatz | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Änderung des Infektionsschutzgesetzes in Kraft / Rechtliche Würdigung / Was muss im Landreis Börde beachtet werden?

Meldung aus Einheitsgemeinde Niedere Börde
0 Kommentare

Am 23.04.2021 ist um 0:00 Uhr das Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite (BGBl. I S. 802) in Kraft getreten, wodurch das Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG) um die §§ 28b (sogenannte) „Bundesnotbremse“) und 28c ergänzt wurde.

Nach § 28b IfSG gelten in einem Landkreis bei einem Überschreiten des Sieben-Tage-Inzidenz-Wertes von 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen ab dem übernächsten Tag weitgehende Einschränkungen im öffentlichen und privaten Bereich.

Das „Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ (Infektionsschutzgesetz) lesen / bitte hier klicken

 

Im Landkreis Börde liegt der Sieben-Tage-Inzidenz-Wert seit dem 19.04.2021 durchgängig über 100, womit seit 23.04.2021 die folgenden Beschränkungen unmittelbar gelten:

Siehe "Presseerklärung Landkreis" im nachfolgenden Link.

 

 

 


Kommentare


Kommentar schreiben

Formular ausfüllen und mitdiskutieren

Hiermit akzeptiere ich die Datenschutzerklärung.
Sicherheitsfrage*
 __   _      ___               _    _   
| || | ||   / _ \\      ___   | || | || 
| '--' ||  / //\ \\    /   || | || | || 
| .--. || |  ___  ||  | [] || | \\_/ || 
|_|| |_|| |_||  |_||   \__ ||  \____//  
`-`  `-`  `-`   `-`     -|_||   `---`   
                         `-`            
refresh

Mit * markierte Felder müssen ausgefüllt werden.


Kommentare (0)

Kontakt

Gemeinde Niedere Börde

Große Straße 9/10
39326 Niedere Börde

OT Groß Ammensleben

 

Telefon:  +49 39202 88300
Fax:  +49 39202 88388
E-Mail: