Neue Richtlinien und Antrag zur Projektförderung der Gemeinde Niedere Börde
Meldung aus Einheitsgemeinde Niedere BördeDer Gemeinderat der Gemeinde Niedere Börde hat auf seiner Sitzung am 03.12.2024 die neue Projektförderrichtlinie für die Gemeinde beschlossen.
Gefördert werden nach dieser Richtlinie Projekte und Vorhaben in folgenden Bereichen:
künstlerische, kulturelle und sonstige Projekte,
Projekte der Kinder und Jugendarbeit sowie Integrationsprojekte
Projekte im Bereich der Seniorenarbeit und Wohlfahrtspflege
Sportförderung
Zuwendungsempfänger sind natürliche Personen und Vereine und Organisatoren von Projekten, die einen räumlichen und fachlich-inhaltlichen Bezug zur Gemeinde Niedere Börde aufweisen und von regionaler oder überregionaler Bedeutung sind.
Die Förderung wird vorab in Form eines nichtrückzahlbaren Zuschusses gewährt. Da es sich um einen Zuschuss handelt, kann das Projekt nicht zu 100 % durch den Zuschuss finanziert werden. Der finanzielle Eigenanteil muss 5% der Gesamtkosten des Projektes mindestens 10 € betragen. Es werden keine Eigenleistungen als Eigenanteil gewertet.
Für 2025 ist ein Budget von 20.000 Euro geplant. Stichtag für alle Antragsteller, bis zu dem sie ihre vollständigen Förderanträge einreichen müssen, ist der 28. Februar 2025. Dadurch wird ein fairerer Zugang zu den Mitteln angestrebt. Bewerber sollten sich bewusst sein, dass bei einer Überziehung der Mittel der Hauptausschuss entscheidet, welche Anträge gefördert werden. Bis zu einem Zuschuss unter 2.000 Euro entscheidet der Hauptverwaltungsbeamte über die Vergabe der Mittel, sofern die Anträge in der Summe nicht die zur Verfügung stehenden Mittel überschreiten. Ab 2.000 Euro Zuschussbedarf entscheidet der Hauptausschuss der Gemeinde Niedere Börde
Antragannehmende Stelle ist der Fachbereich Ordnung des Fachdienstes Bürgerdienste (E-Mail: ). Alle weiteren Regelungen kann der beiliegenden Richtlinie entnommen werden.
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