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Sie können sich sowohl als private beschäftigungspflichtige oder private nicht beschäftigungspflichtige als auch als beschäftigungspflichtige öffentliche Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bewerben. Die Auszeichnung ist in diesem Jahr zum ersten Mal folgendermaßen mit einem Preisgeld dotiert:
private nicht beschäftigungspflichtige Preisträgerinnen und Preisträger erhalten 4.000 €,
private beschäftigungspflichtige Preisträgerinnen und Preisträger erhalten 2.000 €.
Beschäftigungspflichtige öffentliche Preisträgerinnen und Preisträger erhalten einen
Ehrenpreis
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