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Ab dem 1. Januar 2023 werden in den Bürgerbüros der Städte und Gemeinden die
Einkommensteuervordrucke 2022 ff. nicht mehr zur Entnahme ausgelegt.
Um Papiervordrucke weiterhin zu nutzen oder alternativ auch in elektronischer Form
nutzen zu können, stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: siehe Download
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