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Ehrenamt einer Schiedsperson (m/w/d) neu zu besetzen

Meldung aus Einheitsgemeinde Niedere Börde
Schiedsperson (m/w/d) gesucht (Bild vergrößern)
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In der Schiedsstelle der Gemeinde Niedere Börde ist wegen Ablauf der Wahlzeit das Ehrenamt einer Schiedsperson (m/w/d) neu zu besetzen

 

Zur Durchführung des Schlichtungsverfahrens über streitige Rechtsangelegenheiten hat die Gemeinde Niedere Börde eine Schiedsstelle einzurichten und zu unterhalten. Der Amtsbereich (Schiedsstellenbezirk) der Schiedsstelle erstreckt sich auf das Gebiet der Gemeinde Niedere Börde.

 

Gemäß dem Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (SchStG) wird eine Schiedsperson (§ 2 SchStG) für eine Amtszeit von fünf Jahren (§ 4 Abs. 1 SchStG) gewählt. Die Schiedsperson ist ehrenamtlich tätig. Gewählt wird die Schiedsperson von den Mitgliedern des Gemeinderates. Die letzte Wahl erfolgte am 29.05.2018.

 

Die Schiedsperson muss nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Ehrenamt geeignet sein. Sie soll zu Beginn der Amtsperiode das 25. Lebensjahr vollendet und ihre Wohnung im Schiedsstellenbezirk haben. Des Weiteren darf man nicht unter Betreuung stehen und muss die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter haben. Den Streitparteien soll man vorurteilsfrei, sachlich und besonnen begegnen können.

 

Aufgabe der Schiedsstelle ist die Schlichtung streitiger Rechtsangelegenheiten mit dem Ziel der gütlichen Beilegung der Streitigkeit und ihrer einvernehmlichen vergleichsweisen Regelung.

Die Schiedsperson wird in vielfältigen Bereichen tätig, so u.a. bei Nachbarschaftsstreitigkeiten, Schadenersatz, Schmerzensgeld, Beseitigungs- und Unterlassungsansprüchen, Beachtung der Hausordnung. Zu den Tätigkeitsfeldern gehören aber auch Fälle leichter Körperverletzung, Hausfriedensbruch, Beleidigung oder Sachbeschädigung.

Die Schiedsstelle leitet das Schlichtungsverfahren auf Antrag einer, der Streitigkeit beteiligten, Partei ein. Das Schlichtungsverfahren endet in der Regel mit einem entsprechenden Vergleich, der schriftlich zu Protokoll gegeben wird. Kommt kein Vergleich zustande, wird dies nur schriftlich vermerkt; die antragstellende Person erhält eine Bescheinigung.

Die Schiedsperson wird für ihre Tätigkeit, durch regionale Einführungs- und Fortbildungsveranstaltungen des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V., hinreichend ausgebildet.

 

Interessenten können ihre schriftliche Bewerbung bis zum 03.03.2023, unter Angabe „Bewerbung Schiedsperson“, an folgende Adresse senden:

 

Gemeinde Niedere Börde

Büro Bürgermeister

Groß Ammensleben

Große Straße 9/10

39326 Niedere Börde

 

 

Nähere Auskünfte gibt das Büro des Bürgermeisters der Gemeinde Niedere Börde,

Frau Schleef, Tel. 039202 88511.


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Kontakt

Gemeinde Niedere Börde

Große Straße 9/10
39326 Niedere Börde

OT Groß Ammensleben

 

Telefon:  +49 39202 88300
Fax:  +49 39202 88388
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