Graben-/Gewässerschau 2023

Meldung aus Einheitsgemeinde Niedere Börde
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Gemäß § 67 WG LSA sind die Gewässer erster und zweiter Ordnung regelmäßig zu schauen.
Zweck der Gewässerschau ist es, zu prüfen, ob die oberirdischen Gewässer ordnungsgemäß
unterhalten werden. 

 

Hierzu werden in der Zeit vom 21.03.- 31.03.2023 die Grabenschauen für die Gewässer erster und zweiter
Ordnung durchgeführt.

 

Die Gemeinde Niedere Börde ist am 30.03.2023 mit der Begehung vorgemerkt.

 

Die Schaukommission hat gemäß § 41 Wasserhaushaltsgesetz das Recht:

Grundstücke zu betreten, Gewässer zu befahren und Anlagen zu kontrollieren.
Eigentümer und Anlieger haben entlang der Gewässer die Wege für die Durchführung
der Schau freizuhalten, sowie Vorsorge hinsichtlich des ungehinderten Betretens des
Grundstückes zu gewährleisten.

 

Weiterer Informationen entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung im Download-Bereich.


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