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Beim Schutz vor Corona setzt die Landesregierung künftig vor allem auf die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger und auf die bundeseinheitlichen bis zum 7. April 2023 geltenden Regelungen des Infektionsschutzgesetzes des Bundes.
Weitere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte dem Rundschreiben sowie dazugehörigen Anlagen 1 und 2.
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