Ein Blick vom Bahnübergang Meitzendorf/Jersleben in Richtung Klein Ammensleben | zur StartseiteArctium Lappa - Klette auf Blumenwiese bei Klein Ammensleben | zur StartseiteErntezeit auch für Storch und Co/ Feld zwischen Klein Ammensleben und Gutenswegen höhe ehemalige Badeanstalt | zur StartseiteMeseberg | zur StartseiteGutenswegen Kirchenberg | zur StartseiteSamswegen Reitplatz | zur StartseiteEs war einmal - der Ortskern von Klein Ammensleben verändert sich | zur StartseiteJersleben | zur StartseiteWinter in der Niederen Börde 2021 / Klein Ammensleben in Richtung Dahlenwarsleben / Gersdorf | zur StartseiteHistorische Klosterkirche St. Peter und Paul - Groß Ammensleben | zur StartseiteVahldorf im Hintergrund der "Kalimandscharo" | zur StartseiteDahlenwarsleben | zur StartseiteDomäne Groß Ammensleben - ehemaliger Klosterhof | zur StartseiteAm Mittellandkanal - Blick Richtung Meseberg und Samswegen | zur StartseiteDer Mittellandkanal in Richtung Vahldorfer Hafen | zur StartseiteEin Blick auf Klein Ammensleben von S/O | zur StartseiteKirchturm und Uhr, Vahldorf | zur StartseiteDomäne Groß Ammensleben -  Infocenter im Vordergrund der ehemalige Fischteich des Klosters | zur StartseiteGersdorf umgeben von Hügeln aus der Eiszeit / Gersdorfer Kessel | zur StartseiteSonnenblumenfeld zwischen Groß Ammensleben und Gutenswegen | zur StartseiteGroß Ammensleben Bahnhofstraße | zur StartseiteSamswegen | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Der Landkreis Börde informiert:

Meldung aus Einheitsgemeinde Niedere Börde
0 Kommentare

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und sinkender Grundwasserspiegel gilt im Landkreis Börde vorerst bis zum 30. September 2022 ein Wasserentnahmeverbot.

Wasser ermöglicht das Leben auf der Erde. Auch im Landkreis Börde gilt das Gebot, mit der Ressource, egal in welcher Form, verantwortungsbewusst und vor allem nachhaltig und sparsam umzugehen. 

Demnach ist es im Augenblick nicht erlaubt, Wasser aus oberirdischen Gewässern mittels technischer Geräte zu entnehmen. Bestehende wasserrechtliche Erlaubnisse zur Wasserentnahme werden widerrufen. Rechtsgrundlage ist eine entsprechende Allgemeinverfügung des Landkreises Börde.

Zudem ist es jeweils in der Zeit von 12:00 bis 18:00 Uhr untersagt, Wasser aus Brunnen zur Bewässerung öffentlicher als auch privater Grünflächen, Sportanlagen und Sportplätzen zu entnehmen. Grund hierfür ist, dass zu dieser Jahreszeit ein Großteil des Wassers bei der Bewässerung während der sonnigen Stunden verdunstet. Daraus resultiert eine ineffiziente Wasserverwendung und folglich werden das Grundwasser und die Oberflächengewässer übermäßig belastet.


Kommentare


Kommentar schreiben

Formular ausfüllen und mitdiskutieren

Hiermit akzeptiere ich die Datenschutzerklärung.
Sicherheitsfrage*
  ______   _    _     ______     ___    
 /_   _// | || | ||  /_____//   / _ \\  
   | ||   | || | ||  `____ `   / //\ \\ 
  _| ||   | \\_/ ||  /___//   |  ___  ||
 /__//     \____//   `__ `    |_||  |_||
 `--`       `---`    /_//     `-`   `-` 
                     `-`                
refresh

Mit * markierte Felder müssen ausgefüllt werden.


Kommentare (0)

Kontakt

Gemeinde Niedere Börde

Große Straße 9/10
39326 Niedere Börde

OT Groß Ammensleben

 

Telefon:  +49 39202 88300
Fax:  +49 39202 88388
E-Mail: