Die Grundsteuer wird reformiert! Neue Anlagen!

Meldung aus Einheitsgemeinde Niedere Börde
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Bisher wird die Grundsteuer durch die Finanzbehörden anhand von Einheitswerten berechnet. Diese Werte stammen für die alten Bundesländer aus dem Jahr 1964 und für die neuen Bundesländer aus dem Jahr 1935. Die tatsächliche Wertentwicklung eines Grundstücks wird durch diese alten Werte nicht widergespiegelt und gleichartige Grundstücke unterschiedlich behandelt. Deshalb hat das Bundesverfassungsgericht die bisherige Berechnungsmethode für verfassungswidrig erklärt.

 

Für die Berechnung der neuen Grundsteuer müssen Eigentümer/ -innen für jedes Grundstück bzw. jeden Betrieb der Land- und Forstwirtschaft eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes abgeben.

Der neue Grundsteuerwert löst dann 2025 den Einheitswert ab.

 

Wie diese Umstellung von statten geht und was Sie dabei beachten müssen erfahren Sie hier:

 

Neu:

Anlage 1 - Plakat Grundsteuer 2022

Anlage 2 - Klickanleitung "Erstellung Grundsteuererklärung"

Anlage 3 - Checkliste Grundsteuererklärung

 


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