In Kraft / die neuen Corona-Regeln für Sachsen-Anhalt (für den Landkreis Börde) gelten zunächst bis zum 23. Dezember 2021

Meldung aus Einheitsgemeinde Niedere Börde
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Die Regelungsinhalte sind mit der zweiten Änderung der 15. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt festgeschrieben. Darüber informiert das Land Sachsen-Anhalt auch per Pressemitteilung vom 4. Dezember 2021 (siehe Meldung  vom 06.12.2021auf dieser Internetseite).

 

Hier die dazugehörigen Dokumente der 2. Änderung der 15. Corona-Eindämmungsverordnung vom 4. Dezember 2021:

 

(Lesefassung) Zweite Verordnung zur Änderung der Fünfzehnten Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt

Vom 23. November 2021 in der Fassung vom 4. Dezember 2021 / Landesregierung Sachsen-Anhalt

https://www.landkreis-boerde.de/typo3conf/ext/lkb_theme/Resources/Public/images/icons/files/pdf.svg

Bußgeldkatalog zur Zweiten Verordnung zur Änderung der Fünfzehnten Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt

Vom 23. November 2021 in der Fassung vom 4. Dezember 2021 / Landesregierung Sachsen-Anhalt / hier im aktuellen Änderungsmodus


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