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Allgemeinverfügung des Landkreises Börde über die Anordnung zur Absonderung ( Isolation oder Quarantäne) wegen der Infektion durch das neuartige Coronavirus (SARS-CoV-2)
Die Regelung tritt mit Wirkung ab 25.11.2021 in Kraft. Die Verfügung regelt Verhaltensweisen von Menschen, bei denen ein "positiver Coronatest" vorliegt.
Die vollständige Verfügung finden sie unten im Link und auf der Internetseite des Landkreises (https://www.landkreis-boerde.de/menschen/gesundheit/coronavirus/ )
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