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Sachsen-Anhalts Landesregierung hat in der Kabinettssitzung vom 23.11.2021 in Magdeburg weitreichende Maßnahmen beschlossen, um das dynamische Infektionsgeschehen einzudämmen und das Gesundheitssystem vor einer weiteren Überlastung zu schützen. Grundlage ist das novellierte Infektionsschutzgesetz.
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