Fälschungssicherer EU-Führerschein im Kartenformat / für die Geburtenjahrgänge 1953 bis 1958 ist der Umtausch bis 19. Januar 2022 vorgeschrieben

Meldung aus Einheitsgemeinde Niedere Börde
Führerscheinumtausch/Künftig wird im Bereich „4b“ die Gültigkeitsdauer des Führerscheins dargestellt / Quelle Grafik BMVI (Bild vergrößern)
0 Kommentare

Eine Terminvereinbarung mit der Führerscheinbehörde mit Sitz in Wolmirstedt und Oschersleben ist erforderlich. Kontakt per Mail mit Grunddaten zum Führerschein und zur Erreichbarkeit mit vollständiger Wohnanschrift an . Telefon: 03904 7240-3650.

 

 

 

Für die Beantragung erforderliche Unterlagen:

gültiger Personalausweis oder Reisepass, ein biometrisches Passfoto, der aktuelle Führerschein

die Verwaltungsgebühr beträgt 25,30 Euro

 

Was ändert sich?

Anders als bisher verlieren die neuen Führerscheindokumente nach 15 Jahren ihre Gültigkeit. Sie müssen dann, wie zum Beispiel auch beim Personalausweis oder Reisepass (in diesem Fall ist zusätzlich eine Meldebescheinigung vom zuständigen Einwohnermeldeamt erforderlich), erneuert werden. Für alle nach dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine gilt diese Gültigkeitsbefristung bereits.

 

Durch die Befristung sollen Fälschungen erschwert werden. Hintergrund, das Personenfoto und die Personendaten werden regelmäßig aktualisiert. Eine ärztliche Untersuchung oder eine Überprüfung der Fahreignung müssen bei der Neubeantragung nicht nachgewiesen werden.

 

Wie läuft der weitere Umtausch innerhalb welcher Fristen ab?

Dafür gelten in Deutschland gestaffelte Fristen. Letzter Stichtag ist der 19. Januar 2033. Je nach Geburts- oder Ausstellungsjahr greift die Umtauschpflicht schon früher.

 

Für Papierführerscheine (rosa/grau) mit Ausstellungsdatum bis zum 31. Dezember 1998 gilt:

Hier ist das Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers ausschlaggebend.

 

- vor 1953: Umtausch bis 19. Januar 2033

- 1953 bis 1958: Umtausch bis 19. Januar 2022

- 1959 bis 1964: Umtausch bis 19. Januar 2023

- 1965 bis 1970: Umtausch bis 19. Januar 2024

- 1971 oder später: Umtausch bis 19. Januar 2025

 

Hinweis:

Wurde der alte Papierführerschein nicht von der Behörde des aktuellen Wohnsitzes ausgestellt, ist eine sogenannte Karteikartenabschrift der ursprünglich ausstellenden Behörde erforderlich. Diese lässt sich per Post, telefonisch oder auch online beantragen. Diese Abschrift ist zum Umtauschtermin vorzulegen.

 

Kartenführerscheine mit Ausstellungsdatum ab dem 1. Januar 1999

Bei diesen Kartenführerscheinen ist das Ausstellungsjahr des Führerscheins maßgebend.

 

- 1999 bis 2001: Umtausch bis 19. Januar 2026

- 2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027

- 2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028

- 2008: Umtausch bis 19. Januar 2029

- 2009: Umtausch bis 19. Januar 2030

- 2010: Umtausch bis 19. Januar 2031

- 2011: Umtausch bis 19. Januar 2032

- 2012 bis 18. Januar 2013: Umtausch bis 19. Januar 2033

 

Kontakt zur Führerscheinstelle des Landkreises Börde:

 https://www.landkreis-boerde.de/landkreis/kreisverwaltung/struktur/dezernat-3/strassenverkehrsamt/sg-fuehrerscheine/

 

Kontakt:

Landkreis Börde

Bornsche Straße 2

39340 Haldensleben

Mail: 

Telefon: +49 3904 7240-1204

Internet: https://www.landkreis-boerde.de/presse


Kommentare


Kommentar schreiben

Formular ausfüllen und mitdiskutieren

Hiermit akzeptiere ich die Datenschutzerklärung.
Sicherheitsfrage*
   _____    ______  __    __    _____   
  / ___//  /_   _// \ \\ / //  |  ___|| 
  \___ \\   -| ||-   \ \/ //   | ||__   
  /    //   _| ||_    \  //    | ||__   
 /____//   /_____//    \//     |_____|| 
`-----`    `-----`      `      `-----`  
                                        
refresh

Mit * markierte Felder müssen ausgefüllt werden.


Kommentare (0)