Information zur Durchführung von Baugrunduntersuchungen für das Projekt SuedOstLink in der Gemeinde Niedere Börde

Meldung aus Einheitsgemeinde Niedere Börde
Information zur Durchführung von Baugrunduntersuchungen für das Projekt SuedOstLink in der Gemeinde Niedere Börde (Bild vergrößern)
0 Kommentare

A. Vorhaben

 

Das Projekt SuedOstLink ist eine geplante Leitung zur Höchstspannungs-Gleichstrom-Übertragung (HGÜ). Sie verbindet den Netzverknüpfungspunkt Wolmirstedt bei Magdeburg mit dem Netzverknüpfungspunkt Isar bei Landshut. Vorhabenträger für den nördlichen Teil des Projekts ist die 50Hertz Transmission GmbH (im Folgenden „50Hertz“).

 

Der SuedOstLink ist im Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) vom Dezember 2015, zuletzt geändert durch Art. 12 Gesetz vom 26.7.2016, als Vorhaben Nr. 5 gesetzlich verankert. Der Abschnitt A1 des SuedOstLinks befindet sich seit 2017 im formellen Planungs- und Genehmigungsverfahren, aktuell im Planfeststellungsverfahren. Einen Überblick zum Projekt SuedOstLink finden Sie auf unseren Internetseiten unter

www.50hertz.com/suedostlink

B. Baugrunduntersuchungen

Als Vorhabenträger für die Abschnitte A und B des Projekts SuedOstLink beginnt 50Hertz im Rahmen des Genehmigungsverfahrens demnächst mit Baugrunduntersuchungen in Ihrer Gemeinde.

 

Die Baugrunduntersuchungen dienen dazu, für die Verlegung der Erdkabel in offener Grabenbauweise sowie in Bereichen, in denen eine Unterbohrung durchgeführt werden muss oder in Betracht kommt, genaue Kenntnisse über die Bodenbeschaffenheit zu erhalten. Auf diese Weise erhalten wir ein aussagekräftiges Bodenprofil und können die bodenmechanischen Eigenschaften in unsere Planungen einbeziehen.

 

Der SuedOstLinks wird als HGÜ-Verbindung grundsätzlich als Erdkabel geplant. Die Verlegung der Erdkabel erfolgt in der Regel in offener Grabenbauweise. Nur in Ausnahmefällen, wenn zum Beispiel andere Infrastrukturen (z.B. Bahnstrecken, Autobahnen, Bundesstraßen), Gewässer oder naturschutzfachlich sensible Bereiche zu queren sind, wird eine Unterbohrung in Betracht gezogen.

 

Abweichend vom Grundsatz der Errichtung als Erdkabel sind in eng begrenzten Ausnahmen Teilabschnitte in Freileitungsausführung möglich. Im Abschnitt A1 wird eine solche Freileitungsausnahme für zwei Teilabschnitte zwischen Wolmirstedt und Magdeburg-Olvenstedt sowie Welsleben und Förderstedt geprüft. Auslöser der Prüfung waren Anträge der örtlichen kommunalen Gebietskörperschaften.

 

Bei den Baugrunduntersuchungen handelt es sich um keine Vorfestlegung auf eine bestimmte Trasse oder eine bestimmte Bauweise oder Ausführung. Die Untersuchungen finden entlang des Trassenverlaufs sowie von Verlaufsalternativen des SuedOstLinks statt. Erst am Ende des Planfeststellungsverfahrens steht der Leitungsverlauf durchgängig und verbindlich fest.

Nutzung der Grundstücke

Für die Baugrunduntersuchungen ist es erforderlich, dass die Mitarbeiter der beauftragten Firma die Grundstücke betreten sowie land- und forstwirtschaftliche Wege befahren. Darüber hinaus kann es auch erforderlich sein, Flächen vorübergehend zu nutzen, zum Beispiel um erforderliche Geräte, Fahrzeuge, Werkzeuge und Materialien abzustellen sowie an- und abzutransportieren. Es wird sichergestellt, dass die Anfahrt zu den Bohrpunkten über den kürzesten Weg mit den geringsten Beeinträchtigungen und Auswirkungen für den Eigentümer bzw. Bewirtschafter erfolgt. Bei den Maßnahmen achten 50Hertz und die beauftragten Firmen darauf, etwaige Beeinträchtigungen der betroffenen Grundstücke so gering wie möglich zu halten. Sollte es trotz aller Vorsicht zu Flur- oder Aufwuchsschäden kommen, werden die entstandenen Schäden durch 50Hertz in voller Höhe entschädigt. 50Hertz entschädigt Flurschäden nach den aktuellen Entschädigungssätzen, wie sie z. B von den jeweiligen Landesbauernverbänden ermittelt und veröffentlicht werden. Sofern über die Entschädigung von Flur- und/oder Aufwuchsschäden keine Einigung erzielt wird, kann ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger zur Ermittlung der Schadenshöhe beauftragt werden. Die Kosten hierfür werden von 50Hertz getragen.

 

Die Grundstücke, die in Ihrer Gemeinde von den Baugrunduntersuchungen betroffen sind, finden Sie in der untenstehenden Flurstückliste Baugrunduntersuchungen.

Aufschluss-/Bohrverfahren

Es ist beabsichtigt, dass folgende Aufschluss- bzw. Bohrverfahren und Gerätschaften zum Einsatz kommen:

 

Schwere Rammsondierungen, Rammkernsondierungen, Bohrlochsondierungen und Rotationskernbohrungen mit einem Durchmesser von ca. 100 bis 300 mm, die Tiefen von bis zu 15 Meter erreichen.

Die Bohrungen werden mit einem kombinierten Ramm- und Drehbohrgerät (Gummikettenfahrwerk, Gesamtgewicht ca. 4,5 Tonnen, Länge ca. 5,20 Meter, Breite ca. 1,50 Meter, Höhe ca. 2,20 Meter im Fahrbetrieb, ca. 3,80 Meter im Bohrzustand) ausgeführt.

Für die Ramm- und Rammkernsondierungen ist der Einsatz einer Bohrraupe mit Gummikettenfahrwerk als Trägergerät, mit einem Gesamtgewicht von ca. 1 Tonne und Außenabmessungen von ca. 2,50 Meter x 1,00 Meter bei einer Höhe von ca. 1,50 Meter im Fahrbetrieb bzw. 3,00 Meter im Arbeitszustand, vorgesehen. Die Bohrlochsondierung wird mit einem mobilen Bagger durchgeführt.

 

Alle Bohr- bzw. Sondierungslöcher werden – sofern kein Ausbau zu einer Grundwassermessstelle erfolgt – unmittelbar nach Fertigstellung des Aufschlusses mit Tonpellets verfüllt.

Zeitraum

Die Maßnahmen beginnen voraussichtlich ab 24. Februar 2021 und enden spätestens am 23. August 2021. Der zeitliche Ablauf der Maßnahmen hängt von äußeren Umständen ab, zum Beispiel von örtlichen Gegebenheiten sowie den Boden- und Witterungsverhältnissen. Details sind in der Flurstückliste Baugrunduntersuchungen ersichtlich

Dauer der Inanspruchnahme

Die Sondierungen dauern voraussichtlich wenige Stunden, während für eine Bohrung jeweils ein bis drei Tage zu erwarten sind.

 

Die Untersuchungen sind nicht an jedem einzelnen Standort in vollem Umfang notwendig und finden jeweils in zeitlichem Abstand zueinander statt. Es kann also sein, dass auf einem Grundstück nur ein Teil der Arbeiten verrichtet oder dass das Grundstück mehrfach betreten und befahren werden muss.

Beauftragte Firmen

Die Baugrunduntersuchungen erfolgen im Auftrag von 50Hertz durch die ARGE SOL TRASSIERUNG NORD GbR, mit den beteiligten Firmen ARCADIS Germany GmbH und G.U.B Ingenieur AG sowie weiteren beauftragten Drittunternehmern. Änderungen bei den ausführenden Firmen bleiben ausdrücklich vorbehalten.

 

C. Gesetzesgrundlage

Die Berechtigung zur Durchführung der Baugrunduntersuchungen und Kartierungen / faunistischen Sonderuntersuchungen ergibt sich aus § 44 Absatz 1 Satz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Eigentümer, Pächter und sonstige Nutzungsberechtigte werden hiermit gem. § 44 Absatz 2 EnWG mit einer ortsüblichen Bekanntmachung über die Baugrunduntersuchungen und Kartierungen / faunistischen Sonderuntersuchungen informiert.

 

D. Ansprechpartner/-in für Ihre Fragen

Für Ihre Fragen und Mitteilungen stehen wir gerne zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich hierzu an Herrn Axel Happe, T: +49 (0)30 5150-3414, E-Mail: .

 

Flurstückliste Baugrunduntersuchungen

 

Gemarkung: Dahlenwarsleben | Flur: 1 | Flurstücke: 1001, 1004, 1007, 1010, 1011, 1012, 1013, 36/18, 36/2, 36/22, 36/6, 40, 49/6, 740, 893, 906, 915, 918, 924, 927, 931

 

Gemarkung: Dahlenwarsleben | Flur: 2 | Flurstücke: 238, 241, 247, 303, 324, 331, 332, 333, 336, 339, 342

 

Gemarkung: Dahlenwarsleben | Flur: 3 | Flurstücke: 17/2, 17/3, 182, 212, 217, 227, 257, 260, 266, 272, 276, 280, 284, 288, 304, 305, 308, 310, 313, 315, 316, 318, 319, 346, 347, 348, 349, 9/2

 

Gemarkung: Dahlenwarsleben | Flur: 4 | Flurstücke: 140/3, 141/3, 2, 372

 

Gemarkung: Jersleben | Flur: 1 | Flurstücke: 106/7, 109/1, 109/2, 109/5, 109/6, 110/2, 110/5, 111/5, 112/1, 112/2, 113/1, 113/5, 122, 125/7, 125/8, 125/9, 126/2, 127/2, 128/2, 139/2, 140, 141, 150, 173/82, 232/118, 233/118, 236/54, 26, 297/4, 306/152, 307/152, 362, 363, 365, 368, 384, 455, 456, 5/10, 5/8, 55/8, 56/4, 6, 64, 73, 74/1, 76, 78, 79, 94, 96/1, 98, 99/1

 

Gemarkung: Jersleben | Flur: 3 | Flurstücke: 122/5, 140/5, 155/10, 173/4, 174/4, 175/4, 176/4, 177/4, 21/1, 21/2, 260/11, 261/11, 277/81, 278/81, 279/81, 280/81, 309/12, 310/4, 311/4, 312/4, 313/13, 314/81, 315/21, 461, 470, 479, 483, 487, 491, 492, 494, 495, 496, 498, 499, 5/1, 5/2, 500, 503, 504, 505, 508, 509, 513, 516, 519, 521, 522, 523, 524, 526, 6, 67/3, 69/1, 69/4, 69/6, 7, 71/2, 72/2, 73/2, 73/4, 74/2, 74/4, 75/2, 76/2, 78, 79, 80/1, 81/4, 82/5, 9

 

Gemarkung: Klein Ammensleben | Flur: 3 | Flurstücke: 100, 107, 114, 117, 120, 187, 188, 189, 190, 191, 192, 193, 23/20, 27, 59, 60, 63, 66, 70, 74, 78, 82, 87, 92, 96

 

Gemarkung: Samswegen | Flur: 4 | Flurstücke: 21, 22, 23, 239, 28/1

 

Gemarkung: Samswegen | Flur: 7 | Flurstücke: 120, 139, 140, 141

 


Kommentare


Kommentar schreiben

Formular ausfüllen und mitdiskutieren

Hiermit akzeptiere ich die Datenschutzerklärung.
Sicherheitsfrage*
  _  __     ___                ______  
 | |/ //   / _ \\      ___    /_   _// 
 | ' //   | / \ ||    /   ||   -| ||-  
 | . \\   | \_/ ||   | [] ||   _| ||_  
 |_|\_\\   \___//     \__ ||  /_____// 
 `-` --`   `---`       -|_||  `-----`  
                        `-`            
refresh

Mit * markierte Felder müssen ausgefüllt werden.


Kommentare (0)