Regeln zur Spielplatznutzung in der Gemeinde Niedere Börde

Meldung aus Einheitsgemeinde Niedere Börde
0 Kommentare

Durch den Landkreis Börde wurde die Allgemeinverfügung über die Genehmigung des Zugangs zu Spielplätzen nach § 8 Abs. 4 der Fünften Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt erlassen.

 

Unter Einhaltung des Hygienekonzeptes ist die Spielplatznutzung wieder unter Einschränkungen möglich.

 

Bitte achten Sie auf die Einhaltung dieser Regelungen.

 

Stefan Müller

Bürgermeister


Kommentare


Kommentar schreiben

Formular ausfüllen und mitdiskutieren

Hiermit akzeptiere ich die Datenschutzerklärung.
Sicherheitsfrage*
 _    _    __   __  __    __    _____   
| |  | ||  \ \\/ // \ \\ / //  |  ___|| 
| |/\| ||   \ ` //   \ \/ //   | ||__   
|  /\  ||    | ||     \  //    | ||__   
|_// \_||    |_||      \//     |_____|| 
`-`   `-`    `-`'       `      `-----`  
                                        
refresh

Mit * markierte Felder müssen ausgefüllt werden.


Kommentare (0)