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Durch den Landkreis Börde wurde die Allgemeinverfügung über die Genehmigung des Zugangs zu Spielplätzen nach § 8 Abs. 4 der Fünften Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt erlassen.
Unter Einhaltung des Hygienekonzeptes ist die Spielplatznutzung wieder unter Einschränkungen möglich.
Bitte achten Sie auf die Einhaltung dieser Regelungen.
Stefan Müller
Bürgermeister
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